Hemsbach (Vorgebirge)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Hemsbach (Vorgebirge)
Empfänger Christian Tittmann, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rhein-Neckar-Kreis

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
146 ha
Anzahl der Teilnehmer
838
Kosten
5.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Insgesamt kann ein Zuschuss von bis zu 85 % (Bund, Land, EU) erreicht werden.
Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Grundzuschuss 71 %
Zuschlag für die Umsetzung des ILEKs (bis 10 %)
Zuschlag für besondere ökologische Zielsetzungen (bis 4%)

Für die Vorbergzone zwischen Rheinebene und Odenwald, zwischen Heidelberg und der hessischen Landesgrenze wurde ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept „Blühende Badische Bergstraße“ (ILEK) unter Mitwirkung der Kommunen und der maßgeblichen Akteure erarbeitet. Ziel des ILEKs war es, ein Konzept für die künftige Entwicklung der Vorbergzone in einem moderierten und transparenten Prozess zu erarbeiten. Als wesentliches Ergebnis wurden die Leitprojekte „Vorbildliches Wegenetz“, „Ausgewogenes Flächenmosaik“ und „Bürgerengagement Blühende Bergstraße“ definiert. Im Rahmen der Flurbereinigung sollen schwerpunktmäßig Maßnahmen geplant, finanziert und ausgeführt werden, die die Realisierung dieser Leitprojekte nachhaltig unterstützen.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Wolfgang Fiedler
Hurststr. 6A
69514 Laudenbach
06201 / 8796872
wolf.fie@t-online.de
Herbert Schwöbel
Pappelallee 3
69502 Hemsbach
06201 / 41552
schwoebels@t-online.de
Axel Ankenbrand
Gleiwitzer Straße 40 b
69502 Hemsbach
06201 / 7751
rechtsanwalt-ankenbrand@t-online.de
Klaus Müller
Schloßstraße 21
69502 Hemsbach
06201 / 470083
k-peter.mueller@t-online.de
Peter Nischwitz
Große Teilung 7
64683 Einhausen
06251 / 588668
peter.nischwitz@t-online.de
Gerhard Röhner
Tilsiter Str. 37
69502 Hemsbach
06201 / 43616
gerhard_roehner@t-online.de
Frank Gärtner
Brunnenstr. 16
68526 Ladenburg

frank@gid-design.de
Peter Reinhard
Karlsbader Straße 4
69502 Hemsbach
06201 / 43474

Bernd Schmidt
Gutenbergstraße 2-4
69502 Hemsbach
06201 / 74445
berndelke.schmidt@googlemail.com
Richard Stimmler
Schillerstr. 8
69469 Weinheim
06201 / 872911
rstimmler@gmx.de
Harald Süß
Stolper Straße 4
69502 Hemsbach

haraldsuess@online.de
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Christian Tittmann
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5431
c.tittmann@rhein-neckar-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Matthias Bender
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5434
m.bender@rhein-neckar-kreis.de
Mitarbeiter
Jürgen Bauer
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5475
J.Bauer2@rhein-neckar-kreis.de
 
Sigrid Eicker
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5474
S.Eicker@rhein-neckar-kreis.de
 
Heike Scheib
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5473
H.Scheib@rhein-neckar-kreis.de
 
Sebastian Trotter
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5494
s.trotter@rhein-neckar-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
in BearbeitungWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung